Lebensmittel: Tricksereien in den Zutatenlisten


https://pixabay.com/de/einkaufen-gesch%C3%A4ft-einzelhandel-1165437/

pixabay.com

Vom Weglassen bestimmter Infos bis hin zur Unleserlichkeit

Der mündig geschulte Verbraucher weiß längst, inwiefern man beim Einkauf von Lebensmitteln sorgfältig auf alle möglichen Gesundheitsrisiken achten sollte, ganz besonders mit Blick auf die Zutaten.

Obwohl oftmals ihm die Hände gebunden, weil bestimmte Infos einfach weggelassen wurden oder jene Auflistungen schlicht unleserlich sind, sprich viel zu klein. Das stört die Lebensmittelindustrie scheinbar mitnichten, solche Tricksereien dürfen daher weiterhin auf den Verpackungen verweilen, Hauptsache aufgelistet, hierbei manches erst gar nicht erscheint.

Kennzeichnungen – von Zusatzstoffen und Ausnahmen

Ahnungslosigkeit dient dieser Lebensmittelindustrie in weiten Teilen, auch wenn inzwischen etliche Informationen den Verbrauchern vermittelt werden, spätestens mittels Eigeninitiative sich entsprechend besorgen kann, denken wir an Verbraucherzentralen, Zeitschriften, Büchern oder in den Weiten des Internets.

Der Kunde in eigener Verpflichtung, auf seine Gesundheit zu achten. Klingt erst mal naheliegend, selbst wenn unser täglich Gift in Lebensmitteln ohne erfolgreiche Verbannung real stattfindet. Denn Restspuren finden sich fast überall, sogar in Bio-Produkten. Es verbleibt dennoch die Möglichkeit zur Abschätzung der Verringerung mittels akribischer Recherche bzw. der Informationsbeschaffung.

Fehlanzeige. Etliche Ausnahmen führen uns trotzdem hinters Licht. Beim Trick mit fadenscheiniger Formulierung der „technologischen Wirkung“. Wenn diese im Endprodukt keine Wirkung ausübt, taucht sie eben nicht auf Zutatenlisten auf. Beispiel gefällig?

Der Zusatzstoff Diphosophat (E 450) wird zur Herstellung von Kartoffelpüreeflocken eingesetzt, soll die Graufärbung der Kartoffeln bis zur Trocknung verhindern. Dieser Zusatzstoff wird beim Produkt Püreeflocken sichtbar aufgelistet. Bei einer Weiterverarbeitung, zum Beispiel zum Fertiggericht auf Trockenkartoffelbasis, spricht die Lebensmittelindustrie davon, es handle sich nicht mehr um ein Erzeugnis mit technologischer Wirkung, der Zusatzstoff wird daher auch nicht mehr genannt!

Verarbeitungshilfs- und Trägerstoffe sowie Lösungsmittel

Übrigens, vorrübergehend eingesetzte Verarbeitungshilfsstoffe tauchen gleichwohl in keinen Zutatenlisten auf, sie sind ja nicht mehr offiziell enthalten, selbst wenn Spuren sich noch in den Produkten befinden können. Die Lebensmittelindustrie bestimmt, was gesundheitlich schädlich oder nicht. Hauptallergene werden somit schon angegeben. Trägerstoffe sowie Lösungsmittel gelten nicht als Zutaten, Rückstände unbeabsichtigter Verunreinigungen können ebenso in Lebensmittelprodukten enthalten sein.

„Am meisten fühlt man sich von der Wahrheit getroffen, die man sich selbst verheimlichen wollte.“ (Friedl Beutelrock)

Der Aufrichtige meistert sein Leben mit all dem Tun seiner Fähigkeiten. Manch einer baut sich seine eigene Wahrheit auf, die in Wirklichkeit einem Lügengebäude entspricht. Wehe, es fällt mal in sich zusammen. Notwendige Abhilfe? Noch kritischer sich informieren.

Lotar Martin Kamm

Kategorie: Verbraucherschutz

Dieser Beitrag wurde unter Verbraucherschutz abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Eine Antwort zu Lebensmittel: Tricksereien in den Zutatenlisten

  1. Cin ♥ schreibt:

    Das ist meeega frech! Da würgst du etwas runter, weil du denkst, es sei gesund und dann kommt raus, dass da noch mehr drin ist… Voll fies! Super Beitrag! Danke! 🙂

    Gefällt 1 Person

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..