Hartz IV: Mit der Erhöhung kommt die Schröpfung


Wenn der Sozialstaat den Armen es kaltschnäuzig nimmt

Trügerischen Zeiten blicken wir entgegen, unabhängig davon, was alles geschehen mag, falls neben neoliberalen Kräften noch rechtsradikale die Politik bestimmen. Diese Große Koalition verheißt weiterhin nichts gutes, ganz besonders für diejenigen, die sich am wenigsten wehren können, die Gestrandeten, Abhängigen, bis hin zu Hartz-IV-Empfängern.

Nur darf jammern keine Option sein, sondern viel eher Mißstände aufzeigen. Manche mögen es als Teilerfolg vermelden, daß das Bundesverfassungsgericht zu den Sanktionen im Spätherbst letzten Jahres urteilte, doch abgeschafft sind sie längst nicht. So simpel läßt sich auch jene Regierung nicht beknien. Das Gegenteil trifft eher zu. Trickserei wohin das Auge blickt.

Willkür ohne jedwede Gewissensbisse

Während man zu Beginn des Jahres stolz verkündete, daß das ALG-II angepaßt und erhöht wurde, der Betrag ist kaum der Rede wert angesichts der alljährlichen Teuerungsrate, fiel dem Gesetzgeber manch pfiffige Posse ein, es den Hartz-IV-Bedürftigen hintenrum wieder zu nehmen.

In diesem Fall, wir nennen das Opfer mal Familie R., Makadomo gibt natürlich keine Realnamen preis, wurden kurzerhand sowohl die Heiz- als auch die Unterkunftskosten mal soeben zum Nachteil der Betroffenen geändert, bzw. erheblich gekürzt. Schauen wir uns den genauen Fall an.

Stromkosten als Fernwärme deklarieren – Gemeinde einfach anders bewerten

Bisherig erhielt Familie R. die Heizkosten angemessen ersetzt, in ihrem Fall per Strom, wobei sie recht wirtschaftlich damit umging, was bisherig kein Problem darstellte. Fürs laufende neue Jahr 2020 gab es aber kurzerhand eine eklatante Änderung. Plötzlich entfiel der Passus Stromkosten, es wurde ein Pauschalbetrag festgelegt unter der Rubrik Fernwärme, die es bekanntlich ebenso gibt.

Doch jener Pauschalbetrag deckt eben nicht die geforderten Kosten des Energieträgers, des Stromkonzerns. Die Differenz hätte die Familie R. vom normalen Regelsatz zu entrichten, was rund 90 Euro monatlich bedeuten würde. Doch damit nicht genug. Obendrein bestimmte der Gesetzgeber, daß ihr Wohnort, eine Kleinstadt, plötzlich bei den Unterkunftskosten in Stufe II eingeteilt wird. Eine Minderung von rund 20 Euro monatlich, die sicherlich der Vermieter nicht stemmt. Insofern eine Gesamtsumme von ca. 110 Euro monatlichem Verlust. Rechnet man die „stolz“ verkündete ALG-II-Erhöhung gegen, kann jeder ersehen, wie kaltschnäuzig unser Staat Betroffene schröpft!

Das Ganze hat einen Wermutstropfen, der dem Engagement der Mitarbeiter des Jobcenters geschuldet ist. Es gibt eben noch Menschen mit Herz, wenn auch diese nur teilweise zu helfen vermögen. Ein Spielraum für Härtefälle existiert, wo sie zurückgreifen bei entsprechender Begründung, so daß die Familie R. höchstwahrscheinlich einen Betrag x mehr ausgezahlt bekommen wird.

Lotar Martin Kamm

Kategorie: Soziales

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2 Antworten zu Hartz IV: Mit der Erhöhung kommt die Schröpfung

  1. rottweilistueberall schreibt:

    Harz IV ist eine Zumutung für alle Beteiligten, inklusive der dort Beschäftigten, (jedenfalls derer, die sich nicht im Schikanieren gefallen). Es ist ungeheuerlich, wie großzügig Lenker und Machthaber bei sich selbst sind und wie kleinlich und garstig bei den weniger Privilegierten.

    Fördern und Fordern

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  2. cource schreibt:

    für diejenigen die sich jeden tag für gesellschaft/familie/arbeit nach strich und faden selbstausbeuten/selbstrichten ist es unerträglich, wenn sich jemand für sein „nichtstun“ nicht schämt, denn derjenige der sich nicht schämt befindet sich außerhalb der neoliberalen matrix und das ist in einer neoliberalen leistungsgesellschaft nicht vorgesehen/möglich

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